AGB
Social Sphere OG · Kutzenbergstraße 44 · 4225 Luftenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Social Sphere OG · Stand: Oktober 2026 ·
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Social Sphere OG, Kutzenbergstraße 44, 4225 Luftenberg, FN 668520 v, UID ATU82835602 (im Folgenden „Agentur”), gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde”).
(2) Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG sind ausgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(5) Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle schriftliche Vereinbarungen, sodann das jeweilige Angebot samt Anlagen, sodann diese AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Ohne ausdrückliche Angabe beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) oder durch die Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Ebenso gilt die widerspruchslose Entgegennahme der Leistungserbringung als Auftragserteilung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich des digitalen Marketings, insbesondere in den Bereichen Branding & Strategie (Markenstrategie, Positionierung, Naming, Wording, Logo und Corporate Design), Social Media & Content (Strategie, Content Creation, Kanalbetreuung, Eventbegleitung), Campaigns & Creative (Kampagnenkonzeption und kreative Umsetzung), Webdesign (Konzeption, Design, Umsetzung und laufende Betreuung von Websites), Performance Marketing (bezahlte Anzeigen, Kampagnensteuerung und Optimierung) sowie Newsletter & E-Mail-Marketing (Konzeption, Gestaltung und Versand).
(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot samt allfälliger Anlagen. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Agentur ist in der Wahl der Mittel und der gestalterischen Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsziels frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen. Die Beauftragung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Vom Kunden gewünschte Mehr- oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
(6) Die Agentur ist berechtigt, vereinbarte Leistungen anteilig zu erbringen und zu verrechnen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(7) Eine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen, insbesondere in marken-, wettbewerbs-, urheber- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur weist den Kunden auf rechtliche Risiken hin, soweit sie für sie erkennbar sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Bild- und Videomaterialien sowie Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson für Abstimmungen und Freigaben.
(3) Freigaben erfolgen innerhalb der vereinbarten Frist in Textform. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Frist von drei Werktagen ab Übermittlung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, erinnert die Agentur einmal in Textform; bleibt auch danach eine Rückmeldung aus, gilt der Entwurf nach Ablauf eines weiteren Werktags als freigegeben.
(4) Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Termine und Zielwerte entsprechend und begründen keine Ansprüche des Kunden. Ein daraus entstehender Mehraufwand der Agentur wird nach Aufwand verrechnet.
(5) Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere für Produkt-, Preis- und Leistungsangaben, verantwortlich.
§ 5 Rechte an bereitgestelltem Material
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, einschließlich der Rechte an abgebildeten Personen, Marken und Werken Dritter.
(2) Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus der vertragsgemäßen Verwendung des vom Kunden bereitgestellten Materials entstehen, vollständig schad- und klaglos. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, bereitgestelltes Material auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur geschaffenen Werke, insbesondere Konzepte, Strategien, Namens- und Claim-Entwicklungen, Logos, Corporate Designs, Kampagnen, Texte, Grafiken, Foto- und Videoaufnahmen, Websites und Newsletter-Vorlagen, bleiben urheberrechtlich Eigentum der Agentur.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellten Inhalte für die vereinbarten Kanäle und Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
(3) Abweichend von Abs. 2 erhält der Kunde an eigens für ihn entwickelten Kennzeichen, insbesondere an Namen, Claims, Logos und Corporate Designs, nach vollständiger Bezahlung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche Kanäle und Zwecke seines Unternehmens. Die Anmeldung als Marke oder sonstiges Schutzrecht obliegt dem Kunden.
(4) Änderungen und Bearbeitungen der von der Agentur erstellten Werke durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Ausgenommen sind die laufende inhaltliche Pflege von Websites und Newsletter-Vorlagen sowie die Anwendung eines übergebenen Corporate Designs im Rahmen des Brand Guides.
(5) Nicht veröffentlichtes Rohmaterial, Entwürfe, Projektdateien und Zwischenstände verbleiben bei der Agentur und sind nicht Gegenstand der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Entwürfe, Konzepte und Ideen, die der Kunde nicht zur Umsetzung auswählt, verbleiben bei der Agentur und dürfen vom Kunden weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
(7) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu widerrufen.
§ 7 Referenzrecht
(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung des Firmenlogos sowie erstellter Inhalte zum Zweck der Eigenwerbung zu nennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf eigenen Social-Media-Kanälen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform aus sachlichem Grund widersprechen.
§ 8 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Betreuungspauschalen werden, sofern nicht abweichend vereinbart, zu 100 % im Voraus zum Ersten des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Einmalige und auf Abruf erbrachte Leistungen werden nach Erbringung verrechnet.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Kunde trägt darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten.
(5) Die Agentur ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten. Ein daraus resultierender Leistungsentfall geht nicht zulasten der Agentur.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von der Agentur anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Werbebudgets und Fremdleistungen
(1) Werbebudgets für Anzeigenschaltungen auf Plattformen Dritter, insbesondere auf Instagram, Facebook, Google, LinkedIn und TikTok, sind nicht im Honorar der Agentur enthalten.
(2) Werbebudgets werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, über ein Werbekonto des Kunden mit dessen eigenem Zahlungsmittel abgerechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbebudgets vorzufinanzieren. Werbekonten und die darin enthaltenen Daten verbleiben beim Kunden.
(3) Die Steuerung von Kampagnen erfolgt im Rahmen des vom Kunden in Textform freigegebenen Budgets. Für Preisänderungen, Auktionsergebnisse und Abrechnungen der Plattformbetreiber übernimmt die Agentur keine Haftung.
(4) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere für Hosting, Domains, Software- und Plugin-Lizenzen, Schriftlizenzen, Bild- und Musiklizenzen, Newsletter- und Planungswerkzeuge sowie Druck und Produktion, sind nicht im Honorar der Agentur enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen sind. Sie werden nach Möglichkeit direkt über ein Konto des Kunden abgerechnet; andernfalls werden sie nach vorheriger Abstimmung weiterverrechnet.
(5) Der Einsatz von Mess- und Tracking-Werkzeugen, etwa Pixel und Conversion-Tracking, setzt die erforderlichen Einwilligungen der Nutzer voraus. Für deren rechtskonforme Einholung auf seinen Websites und Kanälen ist der Kunde verantwortlich.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Branding und Strategie
(1) Die Agentur entwickelt Namen, Claims, Logos und Erscheinungsbilder nach gestalterischen und strategischen Gesichtspunkten. Eine Recherche zu entgegenstehenden Marken-, Firmen- oder sonstigen Kennzeichenrechten Dritter ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Eintragungsfähigkeit als Marke und für die Freiheit von Rechten Dritter.
(2) Die Anzahl der Entwürfe und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen im Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen sowie Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden nach Aufwand verrechnet.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Webdesign
(1) Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Updates, Datensicherung und inhaltliche Pflege einer Website sind nur dann Gegenstand der Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kunde ab Übergabe für Betrieb, Sicherheit und Aktualität der Website selbst verantwortlich.
(2) Websites werden auf Grundlage von Software Dritter erstellt, insbesondere von Content-Management-Systemen, Website-Baukästen, Themes und Plugins. Für diese gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Agentur haftet nicht für Fehler, Sicherheitslücken, Änderungen oder die Einstellung solcher Software.
(3) Websites werden für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte optimiert. Eine Anpassung an spätere Versionen ist nicht geschuldet.
(4) Der Kunde prüft die Website binnen 14 Tagen ab Bereitstellung zur Abnahme. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder die Website veröffentlicht oder produktiv nutzt.
(5) Für die rechtlich erforderlichen Inhalte einer Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung, ist der Kunde verantwortlich. Stellt die Agentur hierfür Texte oder technische Einrichtungen bereit, handelt es sich um Vorschläge, die keine Rechtsberatung darstellen und vom Kunden zu prüfen sind.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Newsletter und E-Mail-Marketing
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Daten der Empfänger rechtmäßig erhoben wurden und die für den Versand erforderlichen Einwilligungen vorliegen, insbesondere gemäß § 174 TKG 2021 und der DSGVO. Er sichert dies der Agentur für jede von ihm bereitgestellte oder freigegebene Empfängerliste zu.
(2) Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter und behördlicher Maßnahmen, die auf fehlenden oder mangelhaften Einwilligungen beruhen, vollständig schad- und klaglos.
(3) Der Versand erfolgt über Werkzeuge Dritter, die nach Möglichkeit über ein Konto des Kunden betrieben werden. Die Agentur haftet nicht für die Zustellbarkeit von Nachrichten, für Spam-Filterungen sowie für Ausfälle und Änderungen dieser Werkzeuge.
§ 13 Kein Erfolgsversprechen, Abhängigkeit von Plattformen
(1) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Follower-Anzahl, Platzierung in Suchmaschinen, Öffnungs-, Klick- oder Zustellrate, Anzahl an Anfragen oder Conversions und keine Umsätze geschuldet.
(2) Vereinbarte Zielwerte, Prognosen und Erfahrungswerte sind gemeinsame Orientierungsgrößen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Ihr Nichterreichen begründet weder Gewährleistungs- noch Schadenersatzansprüche und berechtigt nicht zur Minderung des Entgelts.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt auf Plattformen und mit Diensten Dritter, insbesondere sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Werbeplattformen sowie Hosting- und Newsletter-Anbietern. Die Agentur haftet nicht für Änderungen von Algorithmen, Funktionen, Nutzungsbedingungen oder Preisen dieser Plattformen und Dienste, für Ausfälle, für die Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Konten und Inhalten sowie für sonstige Maßnahmen der Betreiber, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
§ 14 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Leistungserbringung, in Textform und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
(2) Im Fall eines berechtigten Mangels ist die Agentur zunächst zur Verbesserung binnen angemessener Frist berechtigt. Erst wenn zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
(3) Vom Kunden freigegebene Inhalte gelten hinsichtlich Inhalt, Text und Gestaltung als genehmigt. Für Fehler in freigegebenen Inhalten haftet die Agentur nicht.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 15 Haftung
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert jener Leistung begrenzt, aus der der Schaden resultiert, höchstens jedoch mit dem in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt tatsächlich vereinnahmten Nettoentgelt aus der Geschäftsbeziehung.
(4) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
§ 16 Laufzeit und Beendigung
(1) Laufende Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vor.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Wirksamwerden der Beendigung angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten. Einmalige Leistungen, die bereits begonnen wurden, sind anteilig zu vergüten.
(4) Nach Beendigung übergibt die Agentur die für den laufenden Betrieb erforderlichen freigegebenen Inhalte. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial und Projektdateien besteht nicht.
§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, und zwar auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(2) Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zu entziehen.
(3) Beide Vertragsteile halten die Bestimmungen der DSGVO ein. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Plattformen, Arbeitskämpfe sowie unvorhersehbare Erkrankungen des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis.
Social Sphere OG · office@socialsphere.at · +43 699 10274801 · www.socialsphere.at · UID ATU82835602 · FN 668520 v, Handelsgericht Wien
AGB
Social Sphere OG · Kutzenbergstraße 44 · 4225 Luftenberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Social Sphere OG · Stand: Oktober 2026 ·
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Social Sphere OG, Kutzenbergstraße 44, 4225 Luftenberg, FN 668520 v, UID ATU82835602 (im Folgenden „Agentur”), gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde”).
(2) Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG sind ausgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer neuerlichen Einbeziehung bedarf.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(5) Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle schriftliche Vereinbarungen, sodann das jeweilige Angebot samt Anlagen, sodann diese AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Ohne ausdrückliche Angabe beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt) oder durch die Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Ebenso gilt die widerspruchslose Entgegennahme der Leistungserbringung als Auftragserteilung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich des digitalen Marketings, insbesondere in den Bereichen Branding & Strategie (Markenstrategie, Positionierung, Naming, Wording, Logo und Corporate Design), Social Media & Content (Strategie, Content Creation, Kanalbetreuung, Eventbegleitung), Campaigns & Creative (Kampagnenkonzeption und kreative Umsetzung), Webdesign (Konzeption, Design, Umsetzung und laufende Betreuung von Websites), Performance Marketing (bezahlte Anzeigen, Kampagnensteuerung und Optimierung) sowie Newsletter & E-Mail-Marketing (Konzeption, Gestaltung und Versand).
(2) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot samt allfälliger Anlagen. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
(3) Die Agentur ist in der Wahl der Mittel und der gestalterischen Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsziels frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen. Die Beauftragung erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Vom Kunden gewünschte Mehr- oder Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
(6) Die Agentur ist berechtigt, vereinbarte Leistungen anteilig zu erbringen und zu verrechnen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(7) Eine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen, insbesondere in marken-, wettbewerbs-, urheber- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur weist den Kunden auf rechtliche Risiken hin, soweit sie für sie erkennbar sind.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Bild- und Videomaterialien sowie Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson für Abstimmungen und Freigaben.
(3) Freigaben erfolgen innerhalb der vereinbarten Frist in Textform. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine Frist von drei Werktagen ab Übermittlung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, erinnert die Agentur einmal in Textform; bleibt auch danach eine Rückmeldung aus, gilt der Entwurf nach Ablauf eines weiteren Werktags als freigegeben.
(4) Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Termine und Zielwerte entsprechend und begründen keine Ansprüche des Kunden. Ein daraus entstehender Mehraufwand der Agentur wird nach Aufwand verrechnet.
(5) Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere für Produkt-, Preis- und Leistungsangaben, verantwortlich.
§ 5 Rechte an bereitgestelltem Material
(1) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien über die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, einschließlich der Rechte an abgebildeten Personen, Marken und Werken Dritter.
(2) Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die aus der vertragsgemäßen Verwendung des vom Kunden bereitgestellten Materials entstehen, vollständig schad- und klaglos. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, bereitgestelltes Material auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Agentur geschaffenen Werke, insbesondere Konzepte, Strategien, Namens- und Claim-Entwicklungen, Logos, Corporate Designs, Kampagnen, Texte, Grafiken, Foto- und Videoaufnahmen, Websites und Newsletter-Vorlagen, bleiben urheberrechtlich Eigentum der Agentur.
(2) Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die für ihn erstellten Inhalte für die vereinbarten Kanäle und Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform.
(3) Abweichend von Abs. 2 erhält der Kunde an eigens für ihn entwickelten Kennzeichen, insbesondere an Namen, Claims, Logos und Corporate Designs, nach vollständiger Bezahlung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche Kanäle und Zwecke seines Unternehmens. Die Anmeldung als Marke oder sonstiges Schutzrecht obliegt dem Kunden.
(4) Änderungen und Bearbeitungen der von der Agentur erstellten Werke durch den Kunden oder Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Ausgenommen sind die laufende inhaltliche Pflege von Websites und Newsletter-Vorlagen sowie die Anwendung eines übergebenen Corporate Designs im Rahmen des Brand Guides.
(5) Nicht veröffentlichtes Rohmaterial, Entwürfe, Projektdateien und Zwischenstände verbleiben bei der Agentur und sind nicht Gegenstand der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Entwürfe, Konzepte und Ideen, die der Kunde nicht zur Umsetzung auswählt, verbleiben bei der Agentur und dürfen vom Kunden weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
(7) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung zu widerrufen.
§ 7 Referenzrecht
(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung des Firmenlogos sowie erstellter Inhalte zum Zweck der Eigenwerbung zu nennen und darzustellen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und auf eigenen Social-Media-Kanälen.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform aus sachlichem Grund widersprechen.
§ 8 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Betreuungspauschalen werden, sofern nicht abweichend vereinbart, zu 100 % im Voraus zum Ersten des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Einmalige und auf Abruf erbrachte Leistungen werden nach Erbringung verrechnet.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB als vereinbart. Der Kunde trägt darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten.
(5) Die Agentur ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten. Ein daraus resultierender Leistungsentfall geht nicht zulasten der Agentur.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von der Agentur anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
§ 9 Werbebudgets und Fremdleistungen
(1) Werbebudgets für Anzeigenschaltungen auf Plattformen Dritter, insbesondere auf Instagram, Facebook, Google, LinkedIn und TikTok, sind nicht im Honorar der Agentur enthalten.
(2) Werbebudgets werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, über ein Werbekonto des Kunden mit dessen eigenem Zahlungsmittel abgerechnet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Werbebudgets vorzufinanzieren. Werbekonten und die darin enthaltenen Daten verbleiben beim Kunden.
(3) Die Steuerung von Kampagnen erfolgt im Rahmen des vom Kunden in Textform freigegebenen Budgets. Für Preisänderungen, Auktionsergebnisse und Abrechnungen der Plattformbetreiber übernimmt die Agentur keine Haftung.
(4) Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere für Hosting, Domains, Software- und Plugin-Lizenzen, Schriftlizenzen, Bild- und Musiklizenzen, Newsletter- und Planungswerkzeuge sowie Druck und Produktion, sind nicht im Honorar der Agentur enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen sind. Sie werden nach Möglichkeit direkt über ein Konto des Kunden abgerechnet; andernfalls werden sie nach vorheriger Abstimmung weiterverrechnet.
(5) Der Einsatz von Mess- und Tracking-Werkzeugen, etwa Pixel und Conversion-Tracking, setzt die erforderlichen Einwilligungen der Nutzer voraus. Für deren rechtskonforme Einholung auf seinen Websites und Kanälen ist der Kunde verantwortlich.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Branding und Strategie
(1) Die Agentur entwickelt Namen, Claims, Logos und Erscheinungsbilder nach gestalterischen und strategischen Gesichtspunkten. Eine Recherche zu entgegenstehenden Marken-, Firmen- oder sonstigen Kennzeichenrechten Dritter ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Eintragungsfähigkeit als Marke und für die Freiheit von Rechten Dritter.
(2) Die Anzahl der Entwürfe und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen im Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen sowie Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe werden nach Aufwand verrechnet.
§ 11 Besondere Bestimmungen für Webdesign
(1) Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Updates, Datensicherung und inhaltliche Pflege einer Website sind nur dann Gegenstand der Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kunde ab Übergabe für Betrieb, Sicherheit und Aktualität der Website selbst verantwortlich.
(2) Websites werden auf Grundlage von Software Dritter erstellt, insbesondere von Content-Management-Systemen, Website-Baukästen, Themes und Plugins. Für diese gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Agentur haftet nicht für Fehler, Sicherheitslücken, Änderungen oder die Einstellung solcher Software.
(3) Websites werden für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte optimiert. Eine Anpassung an spätere Versionen ist nicht geschuldet.
(4) Der Kunde prüft die Website binnen 14 Tagen ab Bereitstellung zur Abnahme. Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder die Website veröffentlicht oder produktiv nutzt.
(5) Für die rechtlich erforderlichen Inhalte einer Website, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung, ist der Kunde verantwortlich. Stellt die Agentur hierfür Texte oder technische Einrichtungen bereit, handelt es sich um Vorschläge, die keine Rechtsberatung darstellen und vom Kunden zu prüfen sind.
§ 12 Besondere Bestimmungen für Newsletter und E-Mail-Marketing
(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Daten der Empfänger rechtmäßig erhoben wurden und die für den Versand erforderlichen Einwilligungen vorliegen, insbesondere gemäß § 174 TKG 2021 und der DSGVO. Er sichert dies der Agentur für jede von ihm bereitgestellte oder freigegebene Empfängerliste zu.
(2) Der Kunde hält die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche Dritter und behördlicher Maßnahmen, die auf fehlenden oder mangelhaften Einwilligungen beruhen, vollständig schad- und klaglos.
(3) Der Versand erfolgt über Werkzeuge Dritter, die nach Möglichkeit über ein Konto des Kunden betrieben werden. Die Agentur haftet nicht für die Zustellbarkeit von Nachrichten, für Spam-Filterungen sowie für Ausfälle und Änderungen dieser Werkzeuge.
§ 13 Kein Erfolgsversprechen, Abhängigkeit von Plattformen
(1) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Follower-Anzahl, Platzierung in Suchmaschinen, Öffnungs-, Klick- oder Zustellrate, Anzahl an Anfragen oder Conversions und keine Umsätze geschuldet.
(2) Vereinbarte Zielwerte, Prognosen und Erfahrungswerte sind gemeinsame Orientierungsgrößen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Ihr Nichterreichen begründet weder Gewährleistungs- noch Schadenersatzansprüche und berechtigt nicht zur Minderung des Entgelts.
(3) Die Leistungserbringung erfolgt auf Plattformen und mit Diensten Dritter, insbesondere sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Werbeplattformen sowie Hosting- und Newsletter-Anbietern. Die Agentur haftet nicht für Änderungen von Algorithmen, Funktionen, Nutzungsbedingungen oder Preisen dieser Plattformen und Dienste, für Ausfälle, für die Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Konten und Inhalten sowie für sonstige Maßnahmen der Betreiber, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
§ 14 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Leistungserbringung, in Textform und unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
(2) Im Fall eines berechtigten Mangels ist die Agentur zunächst zur Verbesserung binnen angemessener Frist berechtigt. Erst wenn zwei Verbesserungsversuche fehlschlagen, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
(3) Vom Kunden freigegebene Inhalte gelten hinsichtlich Inhalt, Text und Gestaltung als genehmigt. Für Fehler in freigegebenen Inhalten haftet die Agentur nicht.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 15 Haftung
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
(2) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert jener Leistung begrenzt, aus der der Schaden resultiert, höchstens jedoch mit dem in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt tatsächlich vereinnahmten Nettoentgelt aus der Geschäftsbeziehung.
(4) Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.
§ 16 Laufzeit und Beendigung
(1) Laufende Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vor.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Wirksamwerden der Beendigung angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten. Einmalige Leistungen, die bereits begonnen wurden, sind anteilig zu vergüten.
(4) Nach Beendigung übergibt die Agentur die für den laufenden Betrieb erforderlichen freigegebenen Inhalte. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial und Projektdateien besteht nicht.
§ 17 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, und zwar auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
(2) Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet. Der Kunde ist verpflichtet, Zugänge nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zu entziehen.
(3) Beide Vertragsteile halten die Bestimmungen der DSGVO ein. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Plattformen, Arbeitskämpfe sowie unvorhersehbare Erkrankungen des zur Leistungserbringung eingesetzten Personals.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(3) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Agentur sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Textformerfordernis.
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